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Mobilitätsberatung für Betriebe
Möchten Sie Kosten einsparen, die Erreichbarkeit des Standortes für Beschäftigte, Ihrer Kundschaft und Besucher*innen verbessern sowie den vorherrschenden Parkraumdruck reduzieren?
Wir freuen uns über neue Mitglieder:
Heringhaus Immobilien
HHS Heringhaus Hanwerker Service
Telis Finanz AG – Kanzlei Thomas Heringhaus
Aktuelle Hinweise zur Überbrückungshilfe IV als Auszug im Newsletter www.baden-wuerttemberg.de vom 7.1.2022.
Die neue Überbrückungshilfe IV des Bundeswirtschaftsministeriums kann ab sofort beantragt werden. Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden.